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Vorsorge

Die eigene Bestattung planen?

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Auch wenn sie selten darüber sprechen, viele Menschen haben für sich eine sehr klare Vor­stellung davon, ob Sie in einem Sarg bestattet oder verbrannt und in einer Urne bei­gesetzt werden möchten. Warum behalten das die meisten für sich und warum denken wir den Gedanken so selten weiter? Bei einer Bestattungs­vor­sorge tun wir genau das. Wie soll der Sarg, die Urne aus­sehen? Wo soll die Bei­setzung statt­finden, wenn kein Familien­grab vor­handen ist? Was soll in der Anzeige stehen, welche Musik soll gespielt, wer soll ein­ge­laden werden? Mit welchen Bildern sollen unsere Angehörigen, Freunde und Bekannte an uns zurück­denken? Gewiss, etwas Mut gehört dazu, aber es kann befreiend und bereichernd sein. Und das nicht nur wegen der tief­grün­di­gen Gespräche, die sich daraus ent­wickeln können.

Sprechen Sie in guten Zeiten über die Bestattung, damit Ihre Familie weiß, was Sie sich wünschen – und Sie selbst ein besseres Verständnis dafür bekommen, wie Sie Ihre Familie entlasten können.

Sichere Vorsorge­finanzierung

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Bestattungsvorsorge bedeutet nicht nur emotionale Ent­lastung, sie ist auch aus finan­ziellen Gründen sinn­voll. Denn mit Abschluss eines Vorsorge­vertrages garantieren wir Ihnen nicht nur, Ihre Bestattungs­wünsche zu erfüllen. Sie haben auch die Mög­lich­keit, das Geld für die Bestattung über eine Sterbe­geld­ver­siche­rung oder ein Treu­hand­konto sicher anzulegen. Wenn Sie zu einem späteren Zeit­punkt einmal Sozialhilfe-Leistungen beantragen müssen, bleiben zweck­ge­bundene Anlagen für die Bestattung zusätzlich zum allgemeinen Schon­vermögen unantastbar. Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.

Testament, Erbrecht & Co.

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Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen lediglich allgemeine Informationen geben können. Diese ersetzen weder eine Rechts­beratung noch berück­sichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegeben­heiten des Einzel­falls. Für eine konkrete Rechts­beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechts­anwalt.

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechts­kräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden hand­schriftlich auf Papier nieder­geschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbst­verständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erben­reihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinn­gemeinschaft erbt der Ehe­partner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Mit einer Vorsorge­vollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögens­geschäfte, insbesondere Bank­geschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesund­heitliche Aspekte zu klären.

Mit einer Patienten­verfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

In einem Vorsorge­vertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnen­modell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorge­vertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmal­zahlung auf ein Treuhand­konto oder einer regel­mäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeld­versicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Weiterführende Informationen zum Thema Vorsorge

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