Vorsorge
Die eigene Bestattung planen?
Auch wenn sie selten darüber sprechen, viele Menschen haben für sich eine sehr klare Vorstellung davon, ob Sie in einem Sarg bestattet oder verbrannt und in einer Urne beigesetzt werden möchten. Warum behalten das die meisten für sich und warum denken wir den Gedanken so selten weiter? Bei einer Bestattungsvorsorge tun wir genau das. Wie soll der Sarg, die Urne aussehen? Wo soll die Beisetzung stattfinden, wenn kein Familiengrab vorhanden ist? Was soll in der Anzeige stehen, welche Musik soll gespielt, wer soll eingeladen werden? Mit welchen Bildern sollen unsere Angehörigen, Freunde und Bekannte an uns zurückdenken? Gewiss, etwas Mut gehört dazu, aber es kann befreiend und bereichernd sein. Und das nicht nur wegen der tiefgründigen Gespräche, die sich daraus entwickeln können.
Sprechen Sie in guten Zeiten über die Bestattung, damit Ihre Familie weiß, was Sie sich wünschen – und Sie selbst ein besseres Verständnis dafür bekommen, wie Sie Ihre Familie entlasten können.
Sichere Vorsorgefinanzierung
Bestattungsvorsorge bedeutet nicht nur emotionale Entlastung, sie ist auch aus finanziellen Gründen sinnvoll. Denn mit Abschluss eines Vorsorgevertrages garantieren wir Ihnen nicht nur, Ihre Bestattungswünsche zu erfüllen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Geld für die Bestattung über eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto sicher anzulegen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt einmal Sozialhilfe-Leistungen beantragen müssen, bleiben zweckgebundene Anlagen für die Bestattung zusätzlich zum allgemeinen Schonvermögen unantastbar. Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich.
Testament, Erbrecht & Co.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen lediglich allgemeine Informationen geben können. Diese ersetzen weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.
Weiterführende Informationen zum Thema Vorsorge
- Bestattungsvorsorge und Sozialamt
(Informationsblatt des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V.) - Erben und Vererben
(Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) - Patientenverfügung
(Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) - Betreuungsrecht
(Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) - Christliche Patientenvorsorge
(Handreichung der Christlichen Kirchen)
Hilfreiche Formulare
- Vorsorgevollmacht
(Vordruck des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) - Betreuungsverfügung
(Vordruck des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz) - Konto- / Depotvollmacht
(Vordruck des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz)