UPDATE - gültig ab 09.10.2020
Ab dem 09.10.2020 wird die Begrenzung der Personenanzahl beim letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle aufgehoben.
Es gelten jedoch die bekannten Abstandsregeln, welche zwingend eingehalten werden müssen.
Letztlich regelt nun der jeweilige Trauerfeier bzw. Beisetzungsort die Anzahl der zulässigen Personen.
Was dies nun konkret für die Planung und Organisation der Verabschiedung eines Menschen bedeutet, erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Gemeinsam stehen wir diese Zeit durch.
Jan Patrzek & Ihr Team vom Bestattungshaus Patrzek
Weitere Informationen zum Coronavirus - COVID-19:
BUNDESVERBAND DEUTSCHER BESTATTER
ROBERT KOCH INSTITUT
LAND NIEDERSACHSEN
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT