UPDATE - gültig ab 22.06.2020
Ab dem 22.06.2020 dürfen nun -unter Beachtung der Abstandsregeln- bis zu 50 Personen am Grabgang teilnehmen.
Die Teilnahme an einer Trauerfeier ist grundsätzlich nicht beschränkt, nur geben die jeweiligen Räumlichkeiten die max. Personengrenze vor. Diese liegt selbst in großen Kapellen (wie z.B. der Kapelle St. Stephani in Helmstedt) oder auch in unserer Trauerhalle weit unter 50 Personen.
Was dies nun konkret für die Planung und Organisation der Verabschiedung eines Menschen bedeutet, erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Gemeinsam stehen wir diese Zeit durch.
Jan Patrzek & Ihr Team vom Bestattungshaus Patrzek
Weitere Informationen zum Coronavirus - COVID-19:
BUNDESVERBAND DEUTSCHER BESTATTER
ROBERT KOCH INSTITUT
LAND NIEDERSACHSEN
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT