UPDATE - gültig ab 25.01.2021
Im Grunde hat sich für die Gestaltung von Trauerfeiern & Beisetzungen zur vorherigen Fassung der Verordnung nichts geändert.
Die Begrenzung der Personenanzahl beim letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle ist nach wie vor aufgehoben, so dass der jeweilige Trauerfeier- bzw. Beisetzungsort noch immer die Anzahl der zulässigen Personen regelt.
Was dies nun konkret für die Planung und Organisation der Verabschiedung eines Menschen bedeutet, erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Gemeinsam stehen wir diese Zeit durch.
Jan Patrzek & Ihr Team vom Bestattungshaus Patrzek
Weitere Informationen zum Coronavirus - COVID-19:
BUNDESVERBAND DEUTSCHER BESTATTER
ROBERT KOCH INSTITUT
LAND NIEDERSACHSEN
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT