UPDATE - gültig ab 23.04.2021
Durch die Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich auch für Trauerfeier & Beisetzungen weitere Einschränkungen, sofern der Landkreis zu dieser Zeit als "Hochinzidenz-Kommune" gilt.
In diesem Fall ist die Teilnehmeranzahl generell auf max. 30 Personen begrenzt.
Es gilt nach wie vor, dass medizinische Masken auch bei Trauerfeiern verpflichtend und somit von jeder Person zu tragen sind. Dies gilt auch am eingenommenen Sitzplatz.
Was dies nun konkret für die Planung und Organisation der Verabschiedung eines Menschen bedeutet, erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Gemeinsam stehen wir diese Zeit durch.
Jan Patrzek & Ihr Team vom Bestattungshaus Patrzek
Weitere Informationen zum Coronavirus - COVID-19:
BUNDESVERBAND DEUTSCHER BESTATTER
ROBERT KOCH INSTITUT
LAND NIEDERSACHSEN
BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT